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Teilnahmebedingungen für Touren der Sektion Freiburg Breisgau
(Stand: November 2003)

Leider hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass angemeldete Teilnehmer immer häufiger ohne jegliche Rückäußerung oder gar Abmeldung einfach nicht zu Touren erschienen sind. Abgesehen davon, dass ein derartiges Verhalten – gelinde gesagt – unhöflich ist, konnten Interessenten, die auf der Warteliste standen, nicht mehr rechtzeitig nachrutschen und mussten in die Röhre schauen. Da die Kostenbeiträge unserer Unternehmen äußerst knapp bemessen sind, hatte dies zudem zur Folge, dass die Einnahmen der betreffenden Touren die Ausgaben nicht decken konnten. Was tun? Die Touren kurzfristig absagen, damit keine Ausgaben entstehen? Die Teilnehmergebühren entsprechend hochsetzen, damit die Einnahmen in jedem Falle auch bei geringer Teilnehmerzahl kostendeckend sind? Beides hätte sicherlich die Falschen bestraft. 


Wir haben uns daher entschlossen, bei einem Rücktritt des Teilnehmers nach dem Lostermin eine Bearbeitungsgebühr, bei Rücktritt erst nach der Vorbesprechung grundsätzlich die gesamte Teilnehmergebühr zu erheben. Außerdem werden grundsätzlich nur noch schriftliche Abmeldungen akzeptiert.


Mit der Anmeldung zu den Touren und Ausbildungen akzeptieren die Teilnehmer folgende Teilnahmebedingungen:


  1. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder der Sektion Freiburg Breisgau, soweit sie die aus der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllen.
    Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
  2. Persönliche Fähigkeiten
    Alle Teilnehmer müssen die aus der Ausschreibung ersichtlichen konditionellen und alpinistischen Voraussetzungen erfüllen.
    Der Tourenführer ist berechtigt, die Leistungsfähigkeit und Ausrüstung der Teilnehmer zu überprüfen. Er kann Teilnehmer ausschließen, die den Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder die Durchführung der Veranstaltung stören, behindern oder gefährden.
  3. Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich, per Fax, mit dieser Online-Anmeldung oder persönlich mit beiliegendem Anmeldeformular auf der Geschäftsstelle der Sektion (Lörracher Str. 20a, 79115 Freiburg, Fax 0761 / 2020187). Die Anmeldung wird nur bearbeitet, wenn ein Abbuchungsauftrag erteilt ist. Liegen bis zum angegebenen Lostermin mehr Anmeldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Teilnehmerplätze ausgelost. Das Ergebnis des Losverfahrens kann ab dem auf den Lostermin folgenden Tag auf der Geschäftsstelle erfragt werden. Eine Benachrichtigung durch die Sektion erfolgt nicht.
  4. Vorbesprechungen
    Zu jedem Kurs und jeder Tour findet eine Vorbesprechung statt. Die Teilnahme hieran ist grundsätzlich verbindlich. Wer unentschuldigt an der Vorbesprechung fehlt, kann von der weiteren Teilnahme an der Tour oder dem Kurs ausgeschlossen werden. Die Sektion bleibt berechtigt, die volle Teilnahmegebühr einzuziehen.
  5. Rücktritt durch den Teilnehmer
    Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist schriftlich auf der Geschäftsstelle einzureichen.
    Bei einem Rücktritt bis zum jeweils angegebenen Lostermin fallen keine Kosten und Gebühren an. Ab dem Lostermin wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von € 10,— fällig.
    Tritt ein Teilnehmer erst nach dem jeweils angegebenen Vorbesprechungstermin von der Anmeldung zurück und kann er keine Ersatzperson stellen, die den Anforderungen an die Veranstaltung entspricht, behält die Sektion die volle Teilnahmegebühr ein.
  6. Änderung und Absage der Tour durch die Sektion
    Bei ungenügender Teilnehmerzahl, aus Witterungs- bzw. Sicherheitsgründen, bei Ausfall eines Tourenführers o.ä. ist die Sektion oder der Tourenführer berechtigt, Kurse und Touren ersatzlos abzusagen oder zu ändern.
    Im Falle einer Absage werden keine Kosten erhoben.
  7. Abbruch der Veranstaltung, vorzeitige Abreise, Ausschluss
    Bei Abbruch der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise oder Ausschluss von der Veranstaltung behält die Sektion das Recht, die Teilnahmegebühr in vollem Umfange einzuziehen.
  8. Persönliche Kosten
    Die Kosten für Fahrt, Unterkunft oder Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst.

Haftungs- und Versicherungsfragen

Alle ehrenamtlich für die Sektion Tätigen sind mit 6 Millionen Euro bei Personenschäden je Versicherungsfall versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern. Um Schadenersatzforderungen, die über die vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinausgehen, auszuschließen, gab es bisher eine Haftungsbeschränkungserklärung.
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2002 das Schuldrecht novelliert. Deswegen haben wir in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 22. November 2003 unsere Satzung geändert.
Der Paragraf 6 Absatz 4 der neuen Satzung lautet:
" Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann."
Da eine Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit gegenüber Nichtmitgliedern oder Mitgliedern anderer Sektionen des DAV nicht möglich ist, gilt ab sofort:
An alpinen Veranstaltungen und an anderen Veranstaltungen mit hohem Gefahrenrisiko können nur Sektionsmitglieder teilnehmen.
Mitglieder anderer Sektionen, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen möchten, müssen bei uns C-Mitglied werden.
Die Teilnahme von Nichtmitgliedern an Sektionsveranstaltungen sollte sorgfältig abgewogen werden. Bei Veranstaltungen mit geringem Gefahrenrisiko, zum Beispiel Wanderungen im Schwarzwald und ähnlichem erscheint uns jedoch die Teilnahme von Nichtmitgliedern möglich (Schnupperteilnahme). Dem ehrenamtlich Tätigen bleibt es jedoch auch in diesen Fällen überlassen, im Einzelfall die Teilnahme von Nichtmitgliedern abzulehnen.

Einverständniserklärung

Mit der Anmeldung zu einer Tour erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit vorstehenden Teilnahmebedingungen.
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