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Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen (Touren, Ausbildungen und sonstige Veranstaltungen)

 

Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden die folgenden Teilnahmebedingungen, im Kletterzentrum zusätzlich die Benutzungsordnung der Kletteranlagen in der jeweils gültigen Form

 

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Deutschen Alpenvereins. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Nichtmitglieder können nur in engen Ausnahmefällen bei einfachen Unternehmungen teilnehmen und unter bestimmten Bedingungen.
Die Veranstaltungen werden auf satzungsgemäßer Grundlage durchgeführt, es werden nur Kostenbeiträge erhoben. Vertragsverhältnisse entstehen nicht.

2. Teilnahmevoraussetzungen und Ausschluss

Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die aus der Ausschreibung ersichtlichen Anforderungen an die jeweiligen Veranstaltungen erfüllen. Die Teilnahme an einer angesetzten Vorbesprechung ist verbindlich.
Ein Ausschluss ist möglich, wenn Teilnehmende unentschuldigt der Vorbesprechung fernbleiben, wenn die angegebene Ausrüstung nicht mitgeführt wird oder diese nicht funktionsfähig ist, wenn die übrigen Teilnehmenden in unzumutbarer Weise gestört, behindert oder gefährdet werden, die Anweisungen der Leitenden nicht befolgt werden oder die Leitenden den Eindruck gewinnen, dass die zu erwartenden Anforderungen nicht erfüllt werden.
Gesundheitliche Einschränkungen haben die Teilnehmenden mit oder unverzüglich nach der Anmeldung den Leitenden mitzuteilen.

 

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Online-Anmeldung im Tourenshop (www.dav-freiburg.de/shop). Die Anmeldung wird nur bearbeitet, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt. Nach Anmeldung wird automatisch eine E-Mail zur Bestätigung des Anmeldeeingangs versendet.
In der Regel werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen (Datum und Uhrzeit) vergeben und danach eine Warteliste gebildet. Im Einzelfall kann eine Auslosung stattfinden. Die Geschäftsstelle lost die Plätze aus. Ein Anspruch auf Überprüfung der Auslosung besteht nicht.

 

4. Anmeldekosten, Kosten für die Veranstaltung und Zusatzkosten

Mit der Anmeldung werden Kosten in Höhe von 30€ abgebucht. Das gilt nicht für ausgebuchte Veranstaltungen. Hat man nur einen Platz auf der Warteliste werden die Anmeldkosten erst bei Vorrücken auf einen regulären Platz fällig. Die Anmeldekosten werden mit den Kosten der Veranstaltung verrechnet.
Der komplette Veranstaltungspreis, wie angegeben, beinhaltet die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung. Hinzu kommen ggf. Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und Fahrt (Nebenkosten). Sofern die Sektion Vorauszahlungen auf Nebenkosten zu leisten hat, können weitere Anzahlungen verlangt werden.
Die Gesamtgebühr ist nach Durchführung der Veranstaltung fällig. Der Betrag wird mittels (SEPA)-Lastschriftverfahren eingezogen. Die anstehende Kontobelastung wird vorab per automatischer E-Mail mitgeteilt.

 

5. Absage oder Änderung der Veranstaltung durch die Sektion

Die Sektion behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen oder zu ändern, wenn z.B. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, aus Sicherheits- oder Witterungsgründen oder bei Ausfall des Leitenden. Eine Ersatzleitung kann eingesetzt werden.
Bei Absage der Veranstaltung werden geleistete Vorauszahlungen und die Anmeldekosten zurückerstattet.
Ausnahme: Keine Rückerstattung erfolgt für Vorauszahlungen, welche die Sektion an Dritte geleistet hat und von dort nicht zurückerstattet werden.
Bei begründeter Änderung oder Abbruch der Veranstaltung während der Durchführung aus Sicherheitsgründen (z.B. Wetterlage, Lawinengefahr, mangelnde Fähigkeiten der Teilnehmenden) bestehen keine Erstattungsansprüche. Das gilt auch bei Einsetzung einer Ersatzleitung.

 

6. Rücktritt von oder Abbruch der Veranstaltung durch Teilnehmende, Ausschluss

Ein Rücktritt ist der Geschäftsstelle und gleichzeitig dem Leitenden per E-Mail oder per Briefpost zu übermitteln.
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden die Anmeldekosten in Höhe von 30€ einbehalten, auch wenn Teilnehmende auf einer Warteliste nachrücken.
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % der Gesamtkosten eingezogen, es sei denn, Teilnehmende auf einer Warteliste rücken nach.
Bei Rücktritt ab 13 Tage vor Beginn der Veranstaltung, spätestens ab dem Tag der Vorbesprechung werden 100 % der Gesamtkosten eingezogen.
Dies gilt nicht, wenn a) geeignete Ersatzpersonen benannt werden oder b) Personen von der Warteliste nachrücken und dadurch die angegebene zulässige Teilnehmerzahl erreicht wird.
Dies gilt nicht, wenn als Ergebnis der Vorbesprechung nach Entscheidung des Leitenden ein angemeldetes DAV-Mitglied nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.
Vorauszahlungen auf Nebenkosten (siehe Ziff. 4) werden zusätzlich eingezogen, wenn Dritte diese nicht erstatten.
Bei Abbruch der Veranstaltung durch Teilnehmende werden die Kosten in voller Höhe eingezogen.
Kulanzregelungen im Einzelfall sind möglich.

 

7. Haftung und Versicherungen

Alle Aktivitäten wie z.B. Wandern, Bergsteigen, Klettern oder Biken, insbesondere im Gebirge, unterliegen besonderen Risiken, mit denen sich die Teilnehmenden vertraut zu machen haben. Auch bei größter Umsicht können Risiken nicht völlig ausgeschlossen werden.
Die Haftung der Sektion und ihrer ehrenamtlich tätigen Veranstaltungsleiter und Begleiter wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen, auch der Höhe nach, abgedeckt ist.
DAV-Mitglieder sind für sportliche Aktivitäten über den Verein versichert.

 

8. Datenerhebung

Die bei der Anmeldung von Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß der dort abgegebenen Datenschutzerklärung gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Die Teilnehmenden willigen in die Verarbeitung ihrer Daten zu diesem Zwecke ein.
Insbesondere erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre E-Mail-Adresse an
die Teilnehmenden der Veranstaltung weitergegeben wird. Die E-Mail-Adressen werden ausschließlich für die Organisation der Veranstaltung genutzt (Förderung des Vereinszwecks Natur- und Umweltschutz, z.B. durch Bildung von Fahrgemeinschaften). Die Teilnehmenden verpflichten sich, die E-Mail-Adressen der anderen Teilnehmenden nur zweckgebunden für die jeweilige Veranstaltung und nicht für eigene Zwecke zu verwenden.
Der jederzeit mögliche Widerruf der Datenverarbeitung ist als Rücktritt von der Anmeldung zu werten (Folgen siehe Ziff. 6). Ausnahmen wegen der Weitergabe der E-Mail können mit den Leitenden der Veranstaltung persönlich geregelt werden.
Die Daten werden nach Durchführung der Veranstaltung gelöscht, soweit gesetzlich möglich.

 

9. Sonstiges

Irrtümer, Druck- und Rechenfehler können bei Publikationen zu Veranstaltungen nicht ausgeschlossen werden, Berichtigungen bleiben daher vorbehalten.


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