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Mitgliedsgebühren und -kategorien

Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr

 Euro

A-Mitglied, Vollmitglied ab 25 Jahre

 60.--

B-Mitglied, Partner, Senioren ab 70 Jahren

30.--

D-Mitglied, Junioren 19 bis 25 Jahre

30.--

K/J-Mitglied, Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre

 8.--

C-Mitglied, Gastmitglied (A,B oder D-Mitglied einer anderen Sektion)

 25.--

Bei Eintritt ab 1. September gelten bis zum Jahresende

halbe Mitgliedsbeiträge.

Aufnahmegebühren

A-Mitglied

 20.--

B-Mitglied

 10.--

D-Mitglied

 10.--

Familien

 20.--

Senioren: Damen ab 60, Herren ab 63 Jahren

 10.--



 

  • Paare mit gleicher Anschrift und gleicher Bankverbindung (über dieses Konto müssen auch alle anderen Abbuchungen z.B. bei Touren laufen), können beantragen, dass eine Person A- Mitglied, die andere B-Mitglied ist.
  • keine Aufnahmegebühr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und für C-Mitglieder.
  • Senioren ab 70 Jahren können beantragen, als B-Mitglied geführt zu werden.
  • Eigene Kinder bis 18 Jahren werden beitragsfrei geführt, wenn beide Elternteile A- bzw. B-Mitglied oder alleinerziehendes A-Mitglied unserer Sektion sind.
  • Für die Beiträge ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Nichterteilung, d.h. bei Barzahlung oder Überweisung des Beitrages, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 €.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird am Jahresanfang fällig. Die Mitgliedsausweise werden nach Eingang der Zahlung, aber frühestens Mitte Februar verschickt.
  • Der Versicherungsschutz ist nur gewährleistet, wenn der Mitgliedsbeitrag fristgerecht - bis spätestens Ende Februar - gezahlt wird.
  • Weitere Gebühren der Sektion:  Für Rücklastschriften erhebt die Sektion 3,00 Euro für angefallene Bankspesen und min. 2,00 Euro Bearbeitungsgebühr. Die Gebühr für Ersatzausweise beträgt 6,00 Euro. 
      
Adressänderungen

Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung bitte nur an die Sektion, nicht an den DAV München schicken.

Kündigungen und Wechsel in andere Sektionen

Möglich zum Jahresende. Sie sind bis spätestens 30.September eines Jahres schriftlich zu erklären.


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