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Mitgliedsgebühren und -kategorien

Mitgliedsbeiträge ab 2024 pro Kalenderjahr

Euro

A-Mitglied, Vollmitglied ab 25 Jahren

 

87,00

B-Mitglied, Partner, auf Antrag Senioren ab 70 Jahren, Schwerbehinderte ab 50 GdB

 

46,00

Familien: A + B und alle Kinder bis 18 Jahre

 

133,00

A-Mitglieder und alle Kinder bis 18 Jahre

 

87,00

D-Mitglied, Junioren 19 bis 25 Jahre

 

46,00

K/J-Mitglied, Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre

 

17,00

C-Mitglied, Gastmitglied (A,B oder D-Mitglied einer anderen Sektion)

 

35,00

Bei Eintritt ab 1. September gelten bis zum Jahresende

halbe Mitgliedsbeiträge.

 

Bei Eintritt ab 1. Dezember ist die Mitgliedschaft

bis zum Jahresende frei.

 

Teilhabegutscheine der Stadt Freiburg werden angerechnet.

 

Aufnahmegebühren

A-Mitglied 20,00
B-Mitglied 10,00
D-Mitglied 10,00
Familien 20,00
Senioren: Damen ab 60, Herren ab 63 Jahren 10,00


 

* Paare mit gleicher Anschrift und gleicher Bankverbindung (über dieses Konto müssen auch alle anderen Abbuchungen z.B. bei Touren laufen), können beantragen, dass eine Person A- Mitglied, die andere B-Mitglied ist.
* Die Aufnahmegebühr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und für C-Mitglieder entfällt.
* Senioren ab 70 Jahren können beantragen, als B-Mitglied geführt zu werden.
* Schwerbehindertenausweis bitte in Kopie an die Geschäftsstelle senden.
* Eigene Kinder bis 18 Jahre werden beitragsfrei geführt, wenn ein Elternteil A-Mitglied unserer Sektion ist.
* Für die Beiträge ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Nichterteilung, d.h. bei Barzahlung oder Überweisung des Beitrages, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 €.
* Der Mitgliedsbeitrag wird am Jahresanfang fällig. Die Mitgliedsausweise werden nach Eingang der Zahlung, aber frühestens Mitte Februar verschickt.
* Der Versicherungsschutz ist nur gewährleistet, wenn der Mitgliedsbeitrag fristgerecht - bis spätestens Ende Februar - gezahlt wird.
* Weitere Gebühren der Sektion: Für Rücklastschriften erhebt die Sektion die angefallenen  Rücklastschriftgebühren der Bank und 2,50 € Bearbeitungsgebühr für die 1. Zahlungserinnerung und 5,00 € für die 2. Zahlungserinnerung.
* Die Gebühr für Ersatzausweise beträgt 6,00 €.

 

Adressänderungen

Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung bitte nur an die Sektion, nicht an den DAV München schicken.

 

Kündigungen

Möglich zum Jahresende. Sie sind bis spätestens 30.September eines Jahres schriftlich zu erklären.

 

Sektionswechsel

Für den Wechsel muss zunächst die Mitgliedschaft in der derzeitigen Sektion gekündigt werden. Dazu senden Sie dieser eine schriftliche Kündigung bis zum 30. September eines Jahres und bekommen daraufhin eine Bestätigung. Diese senden Sie  dann an die neue Sektion und melden sich dort neu an. Die Mitgliedschaft gilt dann ab dem 1.1. des folgenden Jahres.

 

Grundsätzlich können Sie auch im laufenden Jahr die Sektion wechseln. Bei Vorlage der Kündigungsbestätigung der vorherigen Sektion gilt die Mitgliedschaft ab sofort. Ein Mitgliedsbeitrag wird dann für das noch laufende Jahr nicht erhoben. Die Mitgliedschaft in der anderen Sektion besteht dann bis zum Ende des Jahres fort.

 

 

 

 

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